Der Verein Bibliothek Buchs betreibt eine öffentliche Bibliothek. Durch einen Beitritt wird Ihnen der Zugang zu allen in der Bibliothek vorhandenen Medien sowie zur Digitalen Bibliothek Ostschweiz (dibiost) ermöglicht. Schenken Sie der Benutzerordnung Ihre Aufmerksamkeit. Mit Ihrer Mitgliedschaft anerkennen Sie diese Bestimmungen.

Registrierung der Mitgliedschaft
Beim Registrieren kann ein Ausweis verlangt werden. Sie erhalten einen Mitgliederausweis, der bei jeder Ausleihe vorzuweisen ist. Bei Erwachsenen/Familien gilt der Mitgliederausweis für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen, bei Kindern/Jugendlichen/Lehrlingen/Studenten ist er persönlich. Pro Mitgliedernummer gilt für Erwachsene ab 16 Jahren ein Stimmrecht. Namens- oder Adressänderungen sowie ein Verlust des Ausweises müssen der Bibliothek mitgeteilt werden.

Verlängerung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird erneuert durch Einzahlung des Jahresbeitrages, welche Ihre Gültigkeit verliert, wenn während 3 Jahren keine Ausleihe mehr getätigt wird. Falls Sie Ihre Bibliotheksmitgliedschaft nicht mehr nutzen wollen, bitten wir Sie, uns dies 1 Monat vor Ablauf der Mitgliedschaft zu melden und die Mitgliedschaft zu künden. Ansonsten laufen die Gebühren weiter.

Ausleihe
Die Anzahl der ausgeliehenen Medien richtet sich nach dem gewählten Mitgliederbeitrag (siehe Gebührenordnung). Medien aus der Bibliothek der Dinge, sowie
Games können ausschliesslich während den bedienten Zeiten ausgeliehen werden.

Angebot
Sachbücher und Belletristik für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, Mehrsprachige Medien, Comics und Zeitschriften, DVDs, Hörbücher und Games, CDs für
Kinder- und Jugendliche, Tonies, Tigercard, Kekz, Bibliothek der Dinge; E-Medienangebot: Freier Zugang zur Digitalen Bibliothek Ostschweiz (dibiost) und den Streaming-Angeboten SG.

Ausleihfristen
Für alle Medien 4 Wochen. Die Medien können auf unserer Webseite unter «mein Konto», per Mail oder Telefon vor Ablauf der Ausleihfrist 1 Mal verlängert werden. Nicht verlängerbar sind: Neuheiten und reservierte Medien.

Bibliothek der Dinge
Für die Bibliothek der Dinge besteht eine separate Benutzerordnung, welche vor der Nutzung unterzeichnet werden muss. Die Ausleihe ist nur mit einer Erwachsenenmitgliedschaft während den bedienten Öffnungszeiten möglich.

Mahnungen
Bei Überschreitung der Ausleihfrist wird kostenpflichtig gemahnt (siehe Gebührenordnung). Bleiben diese Mahnungen erfolglos, werden Medien, Bearbeitungs- und Mahngebühren in Rechnung gestellt.

Reservationen/Bestellungen
Medien können kostenlos reserviert werden. Es erfolgt eine Benachrichtigung, sobald der gewünschte Titel bei uns eingetroffen ist.
Bei Bestellungen (Medium sofort verfügbar) fallen CHF 2.— Bestellgebühr pro Medium an. Bestellungen und Reservationen müssen innerhalb 7 Tagen abgeholt werden.

Medieneinwurf
Ausserhalb unserer Öffnungszeiten steht ein Medieneinwurf (24/7) vor der Bibliothek für die Rückgabe zur Verfügung. Wenn Sie Medien ausserhalb der Öffnungszeiten einwerfen, werden diese immer erst am darauff olgenden Öffnungstag von Ihrem Konto abgebucht.
Der Medieneinwurf erfolgt auf eigene Verantwortung.

Haftung
Benutzerinnen und Benutzer haften für die ausgeliehenen Medien. Bestehende Schäden sind sofort zu melden. Verlust oder Beschädigung gehen zu Lasten der Benutzer. Die Weitergabe an Drittpersonen ist nicht gestattet. Bücher dürfen nicht mit Notizen versehen werden. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden an Hardware, Software oder Daten, die durch die Nutzung von ausgeliehenen elektronischen Medien entstehen.

Buchs, März 2026